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Arbeitszeugnisse müssen klar formuliert wohlwollend sein. Aber ein Recht auf ein gutes Zeugnis hat nicht jeder Arbeitnehmer, denn die Gerichte verlangen lediglich, dass ein Arbeitszeugnis nicht schlecht sein darf. Die Regelung führte zu einer Art Geheimsprache, die wiederum zwischenzeitlich von einem Experten leicht zu verstehen ist. Doch welche Ansprüche haben Sie genau, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
§ 109 der Gewerbeordnung (GewO) besagt, dass einen Arbeitnehmer ein schriftliches Zeugnis zusteht. In diesem testiert der Arbeitgeber Art und Dauer der Tätigkeit. Arbeitnehmer können statt des einfachen Arbeitszeugnisses ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. In diesem bewertet der ehemalige Arbeitgeber die Leistungen und das Verhalten während des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz besagt nicht, dass ein Anspruch auf ein gutes Zeugnis besteht.
Absatz 2 des § 109 der GewO lautet wörtlich:
Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
Versteckte Andeutungen oder Hinweise, dass es mehr als im Zeugnis steht, zu bemerken gibt, sind verboten. Dies betrifft unteranderem den Satz: “Für weitere Auskünfte stehen wir zur Verfügung”.
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit verdeutlicht, dass negative Aussagen nicht erlaubt sind. Daher hat sich eine Sprache in den Zeugnissen entwickelt, die scheinbar positives behauptet, aber das Gegenteil meint. Auch solche Formulierungen dürfen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung so gehalten sein, dass sie nicht schlechter als die Schulnote befriedigend anzusehen sind.
Schriftlich heißt auch in der modernen Zeit, dass ein Arbeitnehmer Anspruch hat, dass es sich bei dem Zeugnis um einen sauberen Ausdruck auf dem Geschäftspapier des Unternehmens handelt und die Unterschrift eines für das Personal verantwortlichen trägt. Eine PDF-Datei, die einer Mail angehängt ist, entspricht nicht den formalen Anforderungen an ein Zeugnis.
Im Internet finden Sie lange Listen, wie die Geheimsprache der Zeugnisse zu lesen ist. Sicher werden Sie schnell darauf stoßen, dass Superlative in Verbindung mit dem Wörtchen “stets” ein sehr gut bedeuten. Aber so einfach ist das nicht, denn es kommt auf den Zusammenhang an, in dem die gute Note erteilt wird.
Eine Sekretärin, in deren Zeugnis steht, dass sie stets zur größten Zufriedenheit die Korrespondenz erledigt hat, sollte sich nicht freuen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, die hier betont wird. Dies kann bedeuten, dass sie alle anderen Sekretariatsarbeiten kaum beherrschte.
Auch Widersprüche fallen meist nur einem geschulten Auge auf. Ein Arbeitnehmer erhält ein sehr gut auf der ganzen Linie, aber im Schlusssatz steht, dass man dem scheidenden Mitarbeiter Erfolg wünscht. Ein Bedauern über das Ausscheiden fehlt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie das Zeugnis prüfen. Wir setzen uns, wenn nötig mit dem ausstellenden Unternehmen in Verbindung, um eventuelle notwendige Änderungen zu veranlassen.
Manchmal stehen im Zeugnis Hinweise, die zwar den Tatsachen entsprechen, aber nichts mit der Tätigkeit im Betrieb zu tun:
Dies sieht anders aus, wenn das Verhalten Auswirkungen auf den Betrieb hatte. Ein Griff in die Kasse des Unternehmens muss sogar erwähnt werden oder Verkehrsverfehlungen, die ein Berufskraftfahrer begangen hat.
Anderes darf nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erwähnt werden:
Rufen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, welche Bedeutung die Aussagen im Arbeitszeugnis haben. Wir sind erfahren im Arbeitsrecht und helfen Ihnen gerne weiter.