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Sie müssen eine ordentliche Kündigung nicht hinnehmen, denn auch bei Einhaltung der Kündigungsfristen, ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu beachten. Setzen Sie sich mit uns, den erfahrenen Anwälten im Arbeitsrecht, in Verbindung und erläutern Sie in einem Termin die Optionen, die eine Kündigungsschutzklage bietet.
Die ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis fristgemäß. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben das Recht, diese auszusprechen und nach Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Während Arbeitnehmer ohne Grund kündigen dürfen, müssen Arbeitgeber sich an das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) halten. Dieses schreibt vor, dass die Kündigung
Die ordentliche Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, eine Angabe von Gründen ist in der Kündigung nicht erforderlich. Arbeitgeber müssen aber im Zweifel das Vorliegen eines der Gründe belegen.
Die Kündigung wird wirksam, wenn sie der anderen Vertragspartei zugeht. Mit dem Zugang beginnt die Kündigungsfrist, deren Länge per Vertrag (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) oder per Gesetz festgelegt ist.
Arbeitnehmer haben das Recht sich gegen die Kündigung wehren. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Nach Verstreichen der Frist ist die Kündigung wirksam.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine erhaltene Kündigung kontrollieren zu lassen. Wir prüfen für Sie, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an.