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Das Bundesverfassungsgericht legte den Rahmen für sachgrundlose Befristungen. Diese darf nur bei einer erstmaligen Anstellung in einer Firma erfolgen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Juni 2018, Az.: 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14)
Als Zustelldatum eines Kündigungsschreibens, das erst nach der üblichen Postzustellung in den Hausbriefkasten eingeworfen wird, gilt der auf den Tag des Einwurfs folgende Werktag
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. August 2019, Az.: 2 AZR 111/19
Vor der Anhörung, die im Rahmen einer Verdachtskündigung erfolgen muss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Mitarbeiter das Thema des Anhörungsgesprächs vorab mitzuteilen, wenn er eine Verdachtskündigung beabsichtigt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Februar 2015, Az.: 6 AZR 845/13