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Jeder Mensch hat mit Sicherheit genaue Vorstellungen darüber, wer über das eigene Schicksal entscheiden soll, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Trotzdem unterlassen es viele eine Vorsorgeverfügung zu erstellen, weil sie davon ausgehen, dass nahe Angehörige wie der Ehepartner oder die eigenen Kinder entscheidungsbefugt sind und ohnehin die richtigen Entscheidungen treffen werden. Leider ist dies so nicht richtig und vielfach sind die nahen Angehörigen ohne eine entsprechende Vorsorgeverfügung entweder nicht entscheidungsbefugt oder oft hilflos.
Die Vorstellung, dass nur für alte Menschen Vorsorgeverfügungen wichtig sind, ist völlig falsch. Auch junge Menschen können durch einen Unfall oder eine Krankheit in Situationen geraten, in denen Sie nicht über ihr Leben bestimmen können. Dies ist besonders tragisch, da ihnen oft ein langes Leben bevorsteht, dass ohne entsprechende Verfügungen anders abläuft als gewünscht.
Gerade bei jungen Menschen besteht die Option, dass Sie nach einer gewissen Zeit wieder in der Lage sind selbst über Ihr Leben zu bestimmen. Schlimm, wenn beispielsweise ein amtlicher Betreuer unter Umständen ein Haus oder ein Grundstück bereits verwertet hat, dass der Betreute nie veräußern wollte. Auch geliebte persönliche Gegenstände können während einer Betreuung verlustig gehen, weil, der dem Betreuten fremde Betreuer, nichts von deren persönlichem Wert wissen kann.
Mit anderen Worten, Vorsorgeverfügungen sind in jedem Alter wichtig. Wie das folgende Beispiel zeigt, auch dann, wenn nahe Angehörige die Betreuung übernehmen können.
Wie es einem Menschen ergehen kann, der einen nahen Angehörigen formlos mit der Fürsorge betraut, musste Hans erfahren. Wie bei so vielen Menschen in der heutigen Zeit gab es keine Kinder und keinen Ehegatten. Aber ein Neffe war für Hans wie ein Sohn. Ihm vertraute Hans nach einem leichteren Schlaganfall an, dass er keine weiteren medizinischen Behandlungen wünsche.
Als die Ärzte ein noch kleines Karzinom im Magen diagnostizierten, war für beide klar. Eine Operation kommt nicht infrage. Immerhin lautete die Prognose, dass Hans wohl noch viele Jahre recht beschwerdefrei Leben kann. Aufgrund des Schlaganfalls waren die Ärzte unsicher, ob Hans die Tragweite der Entscheidung begreift. Sie wandten sich ans Gericht, um einen Betreuer zu bestellen.So kam Hans unter amtliche Betreuung und diese entschied sich für die Operation. Hans erlitt einen weiteren Schlaganfall und ist nun nahezu hilflos, wie lange er so weiter leben muss, ist ungewiss.
Das harte Schicksal wäre Hans erspart geblieben, wenn er rechtzeitig den Neffen, dem er vertraute als Betreuer in eine Vorsorgeverfügung eingesetzt hätte.
Sie haben drei Optionen über Ihr Schicksal zu entscheiden, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind Entscheidungen zu treffen.
Das Gesetz schreibt für die Vorsorgevollmacht keine Form vor, theoretisch ist diese auch mündlich möglich. Wenn der Bevollmächtigte allerdings Geschäfte regeln soll, für die ein Notar vorgeschrieben ist, muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden. Aus Beweisgründen ist aber immer eine schriftliche Vollmacht sinnvoll.
Eine Patientenverfügung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Sie muss mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.
Achtung: Für den Widerruf ist keine Form vorgeschrieben. Ein Lächeln, Nicken oder ein Kopfschütteln eines halb im Koma liegenden Patienten, kann also als Widerruf angesehen werden. Dies lässt sich nur verhindern, wenn in der Verfügung ein Vermerk steht, dass ein Widerruf nur im einwilligungsfähigen Zustand möglich ist.
Die Problematik der Patientenverfügung ist, dass eindeutig feststehen muss, dass der Patient zum Zeitpunkt der Verfügung die Tragweite einer konkreten Maßnahme erkennt. Außerdem muss klar sein, für welchen Zustand die Verfügung gilt. Allgemeine Formulierungen wie, „ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab“ reichen laut Beschluss des BGH vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) nicht aus.
Generell ist eine Verknüpfung von Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung sinnvoll, damit eine Person des Vertrauens bei Zweifeln an den festgehaltenen Formulierungen für die Durchsetzung Ihres Willens eintreten kann.
Rufen Sie uns an, wir garantieren auch kurzfristig eine kompetente und ausführliche Beratung. Wir berücksichtigen Ihre persönliche Situation und Ihre individuellen Wünsche. Danach setzen wir Vorsorgeverfügungen auf, die geeignet sind Ihren Willen durchzusetzen.