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Die Erbengemeinschaft wird als selbstständiger Rechtsträger im Sinne der Grunderwerbssteuer betrachtet.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Februar 2014, Az.: II R 46/12
Der Selbstbehalt ist bei einem Kind, das bereits in der Vergangenheit für seinen Lebensunterhalt sorgen konnte, dem gleichzusetzen, der bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber Kindern besteht.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Januar 2012, Az.: XII ZR 15/10