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Im Einzelfall kann der Mieter die Abrechnung selbst korrigieren und den entsprechend reduzierten Betrag anweisen. Ein Anspruch auf eine neue Berechnung der Nebenkosten besteht nicht, wenn es sich um einen leicht zu korrigierenden Fehler handelt.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Juli 2015, Az.: 10 U 126/14
Mieter, die eine nicht renovierte Wohnung übernehmen, können nicht mittels Formularmietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden, es sei denn der Vermieter leistet zum Mietbeginn einen Ausgleich für die Instandsetzung der Wohnung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. August 2018, Az.: VIII ZR 277/16