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Das Gesellschaftsrecht ist stets von Bedeutung, wenn die Absicht besteht, unternehmerisch tätig zu werden, eine Firma zu führen oder als Selbständiger geschäftlich tätig zu sein.
Die richtige Beratung von anfang an ist sowohl bei Unternehmensgründungen von Bedeutung, als auch später bei Auseinandersetzungen mit anderen Gesellschaftern, Behörden oder bei Haftungsfragen. Daher kann jeder im Laufe seines Lebens mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommen.
Haftung im Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht kennt drei Formen der Haftung:
Die Frage, ob eine bestimmte Form erforderlich ist oder ein Notar bei der Gründung herangezogen werden muss, richtet sich nach der Art der Gesellschaft und auch nach dem verfolgten Zweck.Der Grundsatz ist aber, dass an sich die Gründung einer Gesellschaft nicht an eine Form gebunden ist, es sei denn , gesetzlich ist eine bestimmte Form vorgsehen, wie bei einer GmbH-Gründung.
Bei der Gründung einer GbR ist lediglich ein Gesellschaftsvertrag erforderlich.
§ 705 BGB lautet:
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
In der Regel handelt es sich im einen schriftlichen Vertrag.
Anders ist dies bei den im Geschäftsverkehr üblicherweise verwendeten GmbH´s , UG`s oder Aktiengesellschaften oder bei Vereinen. Hier ist die Mitwirkung eines Notars bei der Gründung erforderlich und und eine Eintragung in ein amtliches Register.
Einzelheiten regeln dazu sind im
sowie das BGB für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts §§ 705 ff. BGB und für Vereine §§ 21 ff. BGB zu finden.
Das deutsche Recht kennt diverse Rechtsformen. In der Praxis sind vor allem Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften von Bedeutung.
Personengesellschaften sind z.B.
Körperschaften sind unter anderem nicht kapitalistische Körperschaften, wie
Kapitalgesellschaften sind üblicherweise eigenständige juristische Personen, die üblicherweise ein Gewerbe betreiben und für die verschiedensten Zwecke genutzt werden können.
Bekannt und weit verbreitet sind folgende Gesellschaftsformen:
Des Weiteren gibt es Mischformen, bei denen in der Regel eine Kapitalgesellschaft als vollhaftender Gesellschafter einer Personengesellschaft beitritt, wie z.B. die GmbH & Co. KG.
Rufen Sie uns an, wenn Sie sich im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht und insbesondere bei der wahl der Rechtsform oder Gesellschaftsgründung Unterstützung wünschen. Wir befassen uns mit Ihrem konkreten Fall und helfen Ihnen schnell und kompetent bei der Entscheidungsfindung.