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Neben einer unternehmerischen Beratung sollte kein Gründer auf eine umfassende rechtliche Beratung bei der Unternehmensgründung verzichten. Bereits die Wahl der Rechtsform, gestaltet sich schwierig. Wer mit anderen eine gemeinsame Gründung plant, braucht Hilfe bei der Vertragsgestaltung und der Bestellung eines Geschäftsführers.
Natürlich können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung ändern, aber dies ist mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Informieren Sie daher vor der Gründung über die möglichen Gesellschaftsformen und besprechen Sie die Kriterien der Wahl mit einem erfahrenen Anwalt.
Sie sind sich mit Ihren Partnern einig und wissen, was Sie im Gesellschaftsvertrag vereinbaren wollen. Wir helfen Ihnen das Gewollte rechtssicher zu formulieren und beraten Sie über die juristischen Folgen des Gesellschaftsvertrags. Als erfahrene Anwälte im Wirtschaftsrecht wissen wir, dass sich immer viele Fragen ergeben, wenn es darum geht eine Vereinbarung schriftlich zu fixieren. Wir beraten Sie und Ihre Partner umfassend, damit Sie genau das vereinbaren, was Sie alle wünschen.
Ihr Unternehmen braucht einen Geschäftsführer, der es nach außen vertritt. Welche Aufgaben er konkret übernehmen und wie die Haftungsfrage gelöst werden soll, ist Teil des Geschäftsführervertrags. Zusätzlich ist in der Regel auch ein Arbeitsvertrag erforderlich, der dessen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer vereinbart.
Rufen Sie uns an um einen Termin zu vereinbaren. Wir beraten Sie in allen juristischen Fragen der Unternehmensgründung und helfen Ihnen rechtssichere Verträge zu gestalten.